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   VG Magdeburg, 06.03.2014 - 3 A 44/12   

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https://dejure.org/2014,16209
VG Magdeburg, 06.03.2014 - 3 A 44/12 (https://dejure.org/2014,16209)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 06.03.2014 - 3 A 44/12 (https://dejure.org/2014,16209)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 06. März 2014 - 3 A 44/12 (https://dejure.org/2014,16209)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückforderung von Subventionen wegen fehlendem Ausbildungsplatzes

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02

    Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.03.2014 - 3 A 44/12
    Fehlt es an derartigen Umständen, so bedarf es grundsätzlich keiner Ermessenserwägungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003, 3 C 22.02, zitiert nach juris, Rdnr. 36 m.w.N.).

    Dies wirft die Frage auf, ob ein Widerruf aus Gründen der Verhältnismäßigkeit - namentlich bei Pflichtverletzungen von geringerem Gewicht oder um eine Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz zu vermeiden - im Einzelfall auf bestimmte Zeiträume oder in anderer Weise zu beschränken ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003, 3 C 22.02, zitiert nach juris, Rdnr. 36).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 497/05

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.03.2014 - 3 A 44/12
    Allein die Tatsache, dass der Zuwendungszweck nur knapp verfehlt wurde, bildet für sich genommen keinen Grund, der als atypischer Sonderfall besonderer Berücksichtigung bei der Ermessensausübung bedarf (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. November 2006, 1 L 497/05, zitiert nach juris, Rdnr. 35).

    Etwas anderes mag gelten, wenn diese nachweisen, dass die Entwicklung infolge außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände anders verlaufen ist, als bei Investitionsbeginn angenommen werden konnte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. November 2006, a.a.O., Rdnr. 38).

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.03.2014 - 3 A 44/12
    Vielmehr lenken sie das Ermessen der für die Bewilligung der Subventionen zuständigen Behörde und sind insoweit gemäß § 114 VwGO verwaltungsgerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob bei der Anwendung der Richtlinien im Einzelfall, in dem die beantragte Leistung (teilweise) versagt oder nicht aufrechterhalten worden ist, der Gleichheitssatz verletzt oder der Rahmen, der durch die gesetzliche Zweckbestimmung gezogen ist, nicht beachtet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1979, 3 C 111.79, zitiert nach juris, Rdnr. 24).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.1995 - 11 L 7985/95

    Zuwendungsbescheid; Widerruf; Rückforderung eines Zuschusses; Verbesserung der

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.03.2014 - 3 A 44/12
    Der mit der Gewährung der Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe beabsichtigte Zweck liegt gerade darin, dass die Förderungsvoraussetzungen auch nach Abschluss des Investitionsvorhabens für den gesamten festgelegten Zweckbindungszeitraum erfüllt sein müssen (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 16. Dezember 1995, 11 L 7985/95, zitiert nach juris, Rdnr. 45).
  • VG Magdeburg, 01.07.2013 - 3 A 15/12

    Erfolglose Klage gegen Widerruf eines Subventionsbescheides

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.03.2014 - 3 A 44/12
    Die angefochtenen Bescheide in der Gestalt des Widerspruchsbescheides sind unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. statt vieler: VG Magdeburg, Urteile vom 1. Juli 2013, 3 A 15/12 MD, und vom 17. September 2012, 3 A 111/11 MD) auch nicht ermessensfehlerhaft (vgl. § 114 VwGO).
  • VG Magdeburg, 17.09.2012 - 3 A 111/11

    Subvention: Teilwiderruf eines die Erweiterung einer Betriebsstätte betreffenden

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.03.2014 - 3 A 44/12
    Die angefochtenen Bescheide in der Gestalt des Widerspruchsbescheides sind unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. statt vieler: VG Magdeburg, Urteile vom 1. Juli 2013, 3 A 15/12 MD, und vom 17. September 2012, 3 A 111/11 MD) auch nicht ermessensfehlerhaft (vgl. § 114 VwGO).
  • VG Düsseldorf, 13.06.2018 - 20 K 7008/16
    Der mit der Gewährung der Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe beabsichtigte Zweck liegt gerade darin, dass die Förderungsvoraussetzungen auch nach Abschluss des Investitionsvorhabens für den gesamten festgelegten Zweckbindungszeitraum erfüllt sein müssen, vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 6. März 2014 - 3 A 44/12 -, juris Rn. 38 m.w.N.; VG Berlin, Urteil vom 22. Juni 2016 - 26 K 48.14 -, juris Rn. 27.
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